Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Fabrice Stumpf, Am Löber 7, 97230 Estenfeld (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
1.4 Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) das individuelle Angebot bzw. die Projekt-/Retainervereinbarung, (2) diese AGB, (3) die gesetzlichen Regelungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen LinkedIn-Copywriting, Content-Erstellung sowie Vertriebs- und Leadgenerierungsberatung. Dies beinhaltet insbesondere:
Konzeption und Erstellung von LinkedIn-Beiträgen, Profiltexten und Content-Formaten, auch im Wege des Ghostwritings (Veröffentlichung im Namen des Kunden bzw. der von ihm benannten Personen)
Entwicklung von Content- und Redaktionsstrategien sowie laufende redaktionelle Betreuung von LinkedIn-Profilen
Erstellung von Werbe- und Verkaufstexten (Copywriting) für digitale Kanäle
Erstellung von Content und Texten im Auftrag von Agenturen zur Weiterverwendung für deren Endkunden (White-Label)
Beratung zu Social Selling, Vertrieb und Leadgenerierung über LinkedIn
2.2 Der konkrete Leistungsumfang – insbesondere Art, Anzahl und Format der Deliverables, Leistungszeitraum und Vergütung – ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Projekt- oder Retainervereinbarung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert beauftragt und vergütet.
2.3 Der Auftragnehmer schuldet eine Dienstleistung, nicht die Herstellung eines bestimmten Werks oder das Erreichen eines bestimmten Erfolgs (siehe § 9).
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt beim Auftragnehmer.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder textlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, mit Annahme des Angebots durch den Kunden (auch per E-Mail) oder mit Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande.
3.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge (z. B. zu LinkedIn-Profilen oder Content-Tools) und Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungs- und Freigabebefugnis und gibt vorgelegte Entwürfe innerhalb einer angemessenen Frist frei oder teilt Änderungswünsche mit. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen keine Rückmeldung, gelten vorgelegte Inhalte als freigegeben.
4.3 Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben, Materialien und Freigaben verantwortlich.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den durch Verzögerungen entstehenden Mehraufwand nach dem vereinbarten oder branchenüblichen Satz gesondert in Rechnung zu stellen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Art, Umfang und Höhe der Vergütung sowie das Abrechnungsmodell (z. B. Projektpauschale, Content-Paket, monatlicher Retainer oder Abrechnung nach Aufwand) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, das insoweit Vorrang vor diesen AGB hat.
5.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Im Leistungsumfang ist pro Deliverable eine (1) Korrekturschleife enthalten. Weitere Korrekturschleifen sowie inhaltliche Änderungen nach erfolgter Freigabe stellen Mehraufwand dar und werden nach dem vereinbarten oder branchenüblichen Satz gesondert vergütet.
5.4 Bei laufenden Leistungen (Retainer) ist die vereinbarte Vergütung, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats fällig. Nicht abgerufene Leistungen (z. B. nicht genutzte Posts eines Monats) verfallen am Monatsende und werden nicht erstattet oder übertragen, sofern nicht anders vereinbart.
5.5 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungsbeginn eine Anzahlung zu verlangen. Bei laufenden Leistungen (Retainer) entspricht die Anzahlung der ersten Monatsrate; bei Projekten ergibt sich ihre Höhe aus dem Angebot. Die Leistungserbringung beginnt nach Eingang der Anzahlung.
5.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6. Laufzeit, Kündigung und Stornierung
6.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wird keine bestimmte Laufzeit vereinbart, endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung der Leistung.
6.2 Auf unbestimmte Zeit geschlossene laufende Leistungen (Retainer) können von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des laufenden Vertragsmonats in Textform ordentlich gekündigt werden.
6.3 Storniert der Kunde einen verbindlich beauftragten Auftrag ganz oder teilweise, oder beendet er einen für eine feste Laufzeit geschlossenen Vertrag vor deren Ablauf, aus einem vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Grund, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Der Auftragnehmer muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Nichtdurchführung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Für die auf noch nicht erbrachte Leistungen entfallende Vergütung wird hierfür ein pauschaler Abzug von 10 % vereinbart; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Ersparnis wesentlich höher lag oder kein Vergütungsanspruch entstanden ist.
6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn:
der Kunde trotz Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist,
der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
die Fortführung des Vertrags für den Auftragnehmer unzumutbar ist.
6.5 Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer Kündigung bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu vergüten.
7. Nutzungsrechte
7.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte sowie übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der für ihn erstellten und abgenommenen Inhalte (insbesondere Texte, Posts, Profiltexte) für den vereinbarten Zweck.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Inhalte unter eigenem Namen bzw. im Namen der von ihm benannten Personen zu veröffentlichen, zu bearbeiten, zu kürzen und zu verändern. Bei Leistungen für Agenturen (White-Label) umfasst das Nutzungsrecht ausdrücklich die Weitergabe an und Nutzung durch die Endkunden der Agentur.
7.3 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung noch nicht vollständig bezahlter Inhalte ist nicht gestattet.
7.4 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das allgemeine Know-how, Methoden, Vorlagen, Arbeitsweisen sowie nicht kundenindividuelle Rohkonzepte auch für andere Projekte zu verwenden.
7.5 Auf eine Nennung als Urheber (§ 13 UrhG) verzichtet der Auftragnehmer, soweit die Inhalte im Wege des Ghostwritings erstellt wurden.
8. Leistungsfristen und Verzug
8.1 Vereinbarte Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich fixiert wurden.
8.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse, Ausfall von Plattformen oder Verschulden Dritter verlängert sich die Frist entsprechend. Der Auftragnehmer informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
8.3 Gerät der Auftragnehmer mit der Leistung in Verzug, ist der Kunde nur zur Geltendmachung von Verzugsschäden berechtigt, wenn ein Schaden nachweislich entstanden ist. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen des § 9.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Der Auftragnehmer schuldet eine Dienstleistung nach bestem Wissen und unter Beachtung branchenüblicher Standards. Ein konkreter Erfolg oder eine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Anzahl von Leads bzw. Performance ist – sofern nicht ausdrücklich zugesichert – nicht geschuldet. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Algorithmen, Richtlinien oder die Verfügbarkeit von Plattformen wie LinkedIn.
9.2 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Fall des § 9.2 Satz 2 ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach höchstens auf das vereinbarte Auftragsvolumen, bei Dauerschuldverhältnissen (Retainer) höchstens auf die für drei Monate vereinbarte Vergütung.
9.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
9.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, Angaben und Materialien, die vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden (z. B. Fakten, Aussagen, Fotos, Logos, Werbeaussagen). Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die aus solchen Inhalten oder deren Freigabe resultieren, auf erstes Anfordern frei.
9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
10. Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
10.2 Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang und ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Leistungserbringung verarbeitet.
10.3 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
10.4 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter https://stumpf-sales-consulting.de/datenschutz einsehbar.
11. Referenznennung
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen oder auf Social Media. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Ghostwriting-Verhältnis vertraulich zu behandeln und die Urheberschaft an den erstellten Inhalten nicht ohne Zustimmung des Kunden offenzulegen. § 11 (Referenznennung) bleibt hiervon unberührt.
12.3 Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Würzburg), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.